Der Bundesrat berät weiter über Maßnahmen für eine effizientere Nachtjagd auf Schwarzwild. Einen Antrag Hessens auf entsprechende Änderungen des Waffengesetzes hat die Länderkammer am Freitag in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Nachtjagd zentral zur Bekämpfung der ASP
Für Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung ist die Nachtjagd zentral für die Bestandsregulierung von Wildschweinen im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Um sie praxisgerechter auszugestalten, müssten neben Vorsatz- und Aufsatzgeräten mit Nachtsichttechnik auch fest montierte Nachtzielgeräte erlaubt werden.
Zudem sei das Verbot der Montage von Infrarot-Aufhellern, Taschenlampen oder ähnlichen Lichtquellen an Waffen aufzuheben. Denn durch die Montage würde die Handhabung der Waffen erleichtert, was für einen sicheren Schuss und eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde.
ASP bleibt Bedrohung
Der Deutsche Jagdverband (DJV) befürwortete die Änderungsvorschläge. Sie sollten Eingang finden in die Evaluierung und Reform des Waffengesetzes, die die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat.
Der Hessische Bauernverband (HBV) begrüßte „jede Erleichterung, die zu einer Reduzierung der Wildschweinbestände beiträgt“. Denn die ASP sei nach wie vor eine Bedrohung für die heimische Landwirtschaft. Zudem mahnte HBV-Präsident Karsten Schmal eine weitere Intensivierung der Wildschweinbejagung an. Es reiche nicht, nur die Technikfrage zu klären. Die Jäger bräuchten Vertrauen, Unterstützung und die richtigen Werkzeuge. Dann könnten sie auch weiter und noch intensiver ihren Beitrag zur Lösung leisten.