Im Streit um die Rückzahlung von Coronahilfen für Landwirte in Niedersachsen scheint sich etwas zu tun. Nach Informationen von top agrar hat es Ende vergangener Woche ein erstes Gespräch zwischen der Landwirtschaftskammer, dem Landvolk, der Landesregierung und der NBank gegeben.
Über den Inhalt oder mögliche Ergebnisse ist bislang jedoch nichts bekannt. Die Beteiligten äußern sich aktuell nicht zu den Gesprächen.
Hintergründe zur Thematik finden Sie hier:
Betroffene Betriebe sollten nicht darauf hoffen, dass zeitnah eine Lösung präsentiert wird – oder dass überhaupt eine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Daher gilt weiterhin:
Legen Sie unmittelbar nach Erhalt des Rückforderungsbescheids Widerspruch ein. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung – das bedeutet: Sie müssen die geforderten Beträge zunächst nicht zurückzahlen.
Begründen Sie den Widerspruch individuell und sorgfältig – am besten in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt als auch einem betriebswirtschaftlichem Berater. Es reichen auf keinen Fall Verweise auf den allgemeinen Schweinepreisverfall aus.
Listen Sie stattdessen unter anderem genau auf: Wie viele Tiere haben Sie im betroffenen Zeitraum verkauft? Welche Probleme gab es wegen Corona in Ihren Schlachthöfen? Wie hat sich Ihr konkreter Auszahlungspreis entwickelt? Wie hat sich Ihr Umsatz entwickelt? Welche Kosten bzw. Ausgaben hatten Sie? Mussten Sie Tiere länger mästen? Wenn ja, wie lange und welche Abschläge haben Sie dadurch hinnehmen müssen? Mussten Sie wegen Corona die Tiere zu weiter entfernten Schlachthöfen liefern? War Ihr Betrieb von der Afrikanischen Schweinepest betroffen oder nicht?
Ziehen Sie eine Klage in Betracht, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.