topplus Marktstützungsmaßnahme

EU genehmigt Hilfsgelder für MKS-Betriebe

Die EU-Komission hat Hilfsgelder für die von der MKS betroffenen Rinder- und Schweinebetriebe in Brandenburg zugesagt. Das Land schätzt den Schaden auf knapp 8 Mio. €.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat finanzielle Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Betriebe zugesagt. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer sogenannten außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme.

Damit sollen Einkommensverluste, die durch die Verbringungsverbote und dadurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, ausgeglichen werden. Die Hilfe bekommen können Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltende Betriebe in Brandenburg.

8 Mio. € Schaden

Einen entsprechenden Antrag dazu hatte das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende Februar gestellt. Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt.

Die EU-Kommission bereitet nun eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekanntgegeben wird. Brandenburg hat den entstandenen Schaden auf knapp 8 Mio. € geschätzt, wie das BMEL in einer Pressemitteilung schreibt.

Özdemir: "Betriebe können aufatmen"

"Mit der Zusage der EU-Kommission können die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe in Brandenburg aufatmen", erklärte der scheidende Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die finanziellen Hilfen seien wichtig, damit die Betriebe weiter wirtschaften können.

Außerdem bedankte er sich nochmals bei allen, die unermüdlich daran gearbeitet haben, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. "Die aktuellen Fälle der Maul- und Klauenseuche in der EU mahnen uns aber, dass Seuchenabwehr ständige Wachsamkeit und kontinuierliche Vorsorge verlangt“, so der Minister.

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