Kurz nach der Regierungsbildung hatte Schwarz-Rot eine lange Liste von Streichposten vorgelegt, darunter auch viele Bundesbeauftragte. Das erst vor zwei Jahren geschaffene Amt der Bundestierschutzbeauftragten war nicht darunter, dennoch hatte es Spekulationen gegeben, ob der bis dahin nur auf zwei Jahre befristete Posten dauerhaft bestehen bleibt. Das hat sich nun geklärt.
Amt bleibt, Name noch unklar
Die Bundesregierung hält am Amt einer oder eines Tierschutzbeauftragten fest. Das hat ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums am Mittwoch (29.5.) bestätigt. Wer das Amt künftig besetzen wird, sei hingegen offen. Gleichzeitig bestätigte der Sprecher, dass der Vertrag der derzeitigen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari, der ursprünglich am 31. Mai 2025 ausgelaufen wäre, um drei Monate verlängert wird. Kari hat ihr Amt am 1. Juni 2023 auf der Grundlage einer Entscheidung des damaligen Bundeskabinetts angetreten.
Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, begrüßte die Vertragsverlängerung von Kari als einen guten ersten Schritt. Gleichzeitig bekräftigte Schröder seine Forderung, an ihr festzuhalten. Bereits in der kurzen Zeit, in der Kari im Einsatz ist, habe sie „frei von wirtschaftlichen oder parteilichen Interessen und geprägt von hoher Sachkenntnis und Fachexpertise“ wichtigen Tierschutzthemen Raum geben sowie notwendige Vernetzungs- und Vermittlungsarbeit im Sinne der Tiere leisten können. Für Schröder wäre die dauerhafte Verlängerung des Amtes „ein wichtiges Signal, dass die Regierung das Staatsziel Tierschutz in Zukunft doch ernster nehmen möchte.“ Millionen Tierschützerinnen und Tierschützern in Deutschland würde dies dem Tierschutzpräsidenten zufolge mehr Vertrauen in die Regierungsarbeit schenken.