Wenn EU-Rat und EU-Parlament zustimmen, müssten sich Biobauern künftig deutlich weniger um die Einhaltung der GLÖZ kümmern. Denn die EU-Kommission hat ein Vereinfachungspaket vorgeschlagen. Darin ist zu lesen, dass Biobetriebe viele Regeln der GAP-Konditionalität über das EU-Ökorecht erfüllen und daher als „green by definition“ gelten könnten.
Konkret sollen die systemischen Umweltleistungen von Bio-Betrieben bei den GLÖZ-Standards 1, 3, 4, 5 und 6 automatisch anerkannt werden, berichtet der Verband „Bioland“. Von GLÖZ 7 sind Biobetriebe bereits seit Beginn der aktuellen GAP befreit.
Zentral für den praktischen Bioackerbau ist das Pflügen, dass durch GLÖZ 5 (Erosionsschutz) und GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) eingeschränkt wird. GLÖZ 4 (Gewässerrandstreifen) verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten und Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen, die an Gewässer angrenzen, innerhalb eines Abstands von 3 Metern. GLÖZ 1 (Erhalt von Dauergrünland) wird im Vereinfachungspaket damit begründet, dass das Ziel, Grünland zu erhalten, in der EU-Ökoverordnung festgeschrieben ist – als Nutzung von Weideland und zum Erhalt der Kohlenstoffspeicherung. Die neuen Regelungen sollen nach der Verabschiedung ausdrücklich nur für Bio-Betriebe gelten, die gesamtumgestellt sind.
Was sind die GLÖZ?
Die GLÖZ sind Standards für „den guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand“ (GLÖZ) der Flächen, die alle Betriebe einhalten müssen, die Prämien beantragen. Sie sind Teil der erweiterten Konditionalität, die löst in der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 das bisher bekannte System des Cross Compliance ablöste. Die Vorschriften zur Konditionalität gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-V) enthalten neben den GLÖZ die Grundanforderungen der Betriebsführung (GAB)).