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Altersvorsorge für Betriebsleiter: Welche Optionen gibt es?

In den Betrieb investieren und privat für das Alter vorsorgen: Das beißt sich nicht, sondern ist für Frauen und Männer in der Landwirtschaft ein Muss. Sie sollten auf verschiedene Bausteine setzen.

Lesezeit: 4 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Viele landwirtschaftliche Unternehmer sehen Investitionen außerhalb des Betriebes kritisch. „Das Kapital verzinst sich im Betrieb am besten“ oder „Aufgrund fester Zahlungsverpflichtungen für die Altersvorsorge gerät der Betrieb ins Straucheln“ – ­solche Aussagen hört Wiebke Wenne­mer häufig. Aber das zieht bei ihr nicht.

Eigenes Vermögen aufbauen

„Zur Wahrheit gehört nämlich auch, dass Gewinne schwanken und niemand vor Berufsunfähigkeit, Scheidung oder Schicksalsschlägen gefeit ist“, betont die sozioökonomische Beraterin von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihr begegnen immer wieder Fälle, in denen Landwirte und Landwirtinnen es versäumen oder es auf die lange Bank schieben, sich eine vom Betrieb unabhängige Altersvorsorge aufzubauen und sich und ihre eingeheirateten Partner ausreichend abzusichern.

Das belegen Zahlen des Thünen-Instituts. Laut Umfragen fühlt sich jede dritte Frau auf einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend abgesichert. Daher ist Wennemers Appell deutlich: „Jeder und jede muss Vermögen auf den eigenen Namen aufbauen, um im Fall der Fälle über eigenes Geld zu verfügen.“

Immobilien, EFT und Rente

Die Kammerberaterin stellt beispielhaft Bausteine für die finanzielle Absicherung vor und erklärt, wo Risiken lauern.

Betongold

Eine eigene (Miet-)Immobilie beruhigt. Bestenfalls trägt sich diese durch die Mieteinnahmen selbst. Die jährliche Nebenkostenabrechnung und ein etwaiger Mieterwechsel sind machbar. Für die Immobilie sprechen die Abschreibungsmöglichkeiten. Außerdem ist sie beleihbar, wenn eine betriebliche Investition ansteht.

Nachteilig ist, dass eine Immobilie viel Kapital bindet. Dieses ist kurzfristig nicht liquide. Außerdem sind investierte betrieblichen Mittel langfristig aus der Landwirtschaft abgezogen und können im Erbfall (ohne eigene Regelungen) nicht zusammen mit dem Betrieb vererbt werden. Bei testamentarischer Vererbung mit dem Hof bedeutet dies höhere Pflichtteile der weichenden Erben.

Aktien-ETF

Wer Risiken und Börsenschwankungen aushalten kann und auch langfristig Geld – mindestens zehn Jahre – anlegen will, dem bieten Investitionen in passive Einkommensarten eine Alter­native. Zu empfehlen sind Aktien-ETFs. ETF steht für Exchange-­traded Funds. Zu Deutsch: Börsengehandelter Index-/Investmentfonds. Anleger investieren hierbei nicht in einzelne Aktien, sondern breit gestreut in sehr viele Unternehmen.

Langjährige Auswertungen zeigen eine hohe Rentabilität der EFTs. Ihr größter Pluspunkt etwa gegenüber gemanagten Fonds ist, dass sie geringe Kosten aufweisen. EFTs sind schnell veräußerbar. Das sollte zwar nicht das Ziel sein, sondern die sukzessive Entnahme im Rentenalter. Aber „Liquidität vor Rentabilität“ bleibt das unternehmerische Kredo.

Kapitalbildende Versicherungen

Versicherungsprodukte, die die Riester- oder Rürup-Anforderungen erfüllen, wirken durch Zulagen und/ oder Steuervorteile interessant. Doch sie haben auch Nachteile. Es fließt beispielsweise unversteuertes Geld in den Vertrag, das bei Auszahlung im Alter steuerpflichtig wird. Ist der persönliche Steuersatz im Alter weiter hoch, schmälert das die Attraktivität der Produkte enorm. Hinzukommen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.

Auch Landwirte sind berechtigt zu riestern, wenn sie Alterskassenbeiträge zahlen. Sie sollten die Verträge jährlich unter die Lupe nehmen. Denn aufgrund kleiner Fehler wird die staatliche Förderung oft nicht gewährt. Beispielsweise wenn die Alterskassen­nummer im Zulagenantrag fehlt. Generell gilt es, Kapitalaufbau und Risikoschutz zu trennen.

Außer Frage steht, existenzbedrohende finanzielle Risiken abzusichern. Zu nennen sind die Berufsunfähigkeits-, die private Haftpflicht und Gebäudeversicherungen. Die Altersvorsorge mit Versicherungsprodukten sollte jedoch nur mit Bedacht und nach unabhängig erfolg­ter Beratung geschehen.

Landwirtschaftliche Alterskasse

Landwirte und deren Ehepartner sind bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert, wenn der Betrieb eine Mindestgröße von 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder 75 ha forstwirtschaftliche Fläche hat. Der eingezahlte Euro verzinst sich in der Alters­kasse etwa so wie ein Euro in der Deutschen Rentenversicherung. Neben der Rente gibt es beispielsweise Betriebs- und Haushaltshilfe, Reha-Leistungen sowie Erwerbsminderungsrentenschutz für die eingezahlten Beiträge.

Dennoch machen viele Gebrauch von der Befreiungsmöglichkeit etwa im Fall gewerblicher Einkünfte. Auch lassen sich Ehepartner häufig befreien, wenn sie ein außerlandwirtschaftliches Einkommen oder Arbeitsentgelt von jährlich derzeit mehr als 6.672 € erzielen, oder wenn sie wegen der Erziehung eines Kindes oder Pflege ­eines Angehörigen rentenversichert sind.

Die Entscheidung ist abzuwägen. Denn jede kleine Komponente für die Altersvorsorge zählt, und die Alterskasse zahlt beispielsweise auch bei Schicksalsschlägen wie dem Tod des Partners eine Hinterbliebenenrente.

Zu beachten ist, dass die Alters­sicherung über die Alterskasse nur als Teilabsicherung konzipiert ist. In der Regel werden Landwirte durch private Altersvorsorge, Verpachtung oder Verkauf des Betriebes oder Baraltenteilszahlungen im Alter versorgt. Letztere sind ­feste Verpflichtungen der jungen Generation, die auch in schlechten Zeiten. Der frühe Aufbau von ­passivem Einkommen fürs Alter schafft Betriebsentwicklungsfreiheit für die nächste Generation.

Verträge

Zur „Vollkaskoabsicherung“ der Partner und Partnerinnen auf dem Betrieb gehören auch Testamente, Vorsorgevollmachten und (Ehe)-Verträge. Landwirte und Landwirtinnen sollten frühzeitig festlegen, wer im Todesfall erbt und über das Betriebliche und Finanzielle entscheidet. Dies ist ebenso für den Krankheits- bzw. Pflegefall zu regeln.

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